Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 und Klimaneutralität in Bayern bis 2040. Diese Maßgaben sind von den Regierungen und Parlamenten in Deutschland und Bayern schon vor einigen Jahren beschlossen worden und sind gesellschaftlicher Konsens. Wie erreichen wir die Klimaneutralitäts-Ziele daher in den nächsten zwanzig Jahren und sichern uns Menschen auf dieser Erde ein gutes Klima und damit ein gutes Leben?
Weltweit erleben Menschen täglich die katastrophalen Auswirkungen der Erderhitzung. Deutlich vermehrte Dürren, Waldbrände, Stürme, Starkregen, Extremhochwasser, mancherorts abnehmende, mancherorts zunehmende Wasserspiegel. Damit beeinträchtigt die menschengemachte Klimakrise das Leben aller Menschen. In der Landwirtschaft richten Wetterextreme inzwischen in der EU und UK rund 4 Milliarden Euro Schaden an und die wirtschaftlichen Kosten für die Weltwirtschaft beispielsweise durch das sich durch die Klimakrise häufende Wetterphänomen El Niño könnten weltweit bis zu 5,3 Billionen Euro betragen. Auch weltweit herrscht über die Klimaziele Einigkeit: Es gibt 195 völkerrechtlich anerkannte Staaten. Das Pariser Klimaschutzabkommen haben 195 von 198 Vertragsparteien (Länder und Vereinigungen, wie die EU) unterzeichnet, die sich einmal jährlich als Vertragspartner des “Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen” (UNFCCC) als Vertragsstaatenkonferenz (auch Conference of the Parties (COP) oder UN-Klimakonferenz) treffen.
Statt wie die bayerische Staatsregierung nur über Klimaschutz zu reden und Jahrzehnte zu verhindern, die Stromnetze auszubauen und die Windkraft zu stärken, handelt die Bundesregierung mit GRÜNER Beteiligung nun, damit wir in unserem Land die gesteckten Klimaneutralitätsziele erreichen. Neben erfolgreichen Maßnahmen für mehr erneuerbaren Strom oder für Energieeffizienz in der Wirtschaft, packt die Regierung mit Neuerungen im seit 2020 bestehenden Gebäudeenergiegesetz jetzt die erneuerbare Wärmeversorgung an. Die Lebenszyklen von Heizungen machen es notwendig beim Einbau neuer Heizungen jetzt aufs Klima zu achten.
Der neue Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht folgende Punkte vor:
- Die kommunale Wärmeplanung wird bis 2028 verpflichtend für Kommunen in ganz Deutschland kommen. Das bedeutet, dass die Expert*innen vor Ort evaluieren, wie z.B. eine Stadt oder ein Landkreis am effizientesten mit erneuerbarer Wärme versorgt werden kann. Die Lösungen reichen von Fern- über Nahwärme bis hin zu individuellen Lösungen wie z.B. eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung (u.a. Pellets oder Stückholz). Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht Hausbesitzer*innen ein solides Fundament für ihre Entscheidung bzgl. einer neuen Heizung. Gerade wird noch besprochen, ab welcher Größe an Einwohner*innen eine Kommune eine kommunale Wärmeplanung verpflichtend vorlegen muss.
- Wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, also spätestens im Jahr 2028 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Die Maßgaben zum erneuerbaren Heizen gelten nur für neu installierte Heizungen – und es gibt Ausnahmen für Härtefälle.
- Bestehende Heizungen können also weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind natürlich weiterhin möglich. Erst wenn eine neue Heizung gebraucht wird, gelten die neuen Regelungen.
- Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen. So soll etwa eine fossile Heizung vorübergehend eingebaut werden können, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung auf eine Heizung umgestellt wird, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll es einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren geben.
- Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind Übergangsfristen von bis zu dreizehn Jahren vorgesehen. Wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude ausfällt, sollen die Eigentümer drei Jahre Zeit haben, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entscheiden, haben sie weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
- Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz enthält auch eine allgemeine Härtefallregelung. Wenn die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energie für den Gebäudeeigentümer eine besondere Härte darstellt, soll diese nicht erfüllt werden müssen – zum Beispiel, wenn es aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist, die Pflicht im konkreten Fall zu erfüllen. Diese Regelung knüpft an bestehende Härtefallregelungen an, die es auch im heutigen Recht gibt.
- Die vorgesehene Regelung ist bei technologieoffen, sie erlaubt einen Wärmenetzanschluss, Wärmepumpen mit den Wärmequellen Luft, Erdreich, Wasser oder Abwärme, Biomasseheizungen (u.a. betrieben mit nachhaltig produzierten Pellets, Holz oder Flüssigbrennstoffen), Stromdirektheizungen (in besonders effizienten Gebäuden), Gasheizungen, die grüne Gase nutzen, Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe die Grundlast abdeckt und eine fossile Heizung nur an besonders kalten Tagen anspringt. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
- Schon seit 2020 gilt die Pflicht sehr alte Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden, nach 30 Jahren auszutauschen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die 30-Jahr-Regelung und ausgenommen sind auch Konstanttemperaturkessel von Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon vor 2002 in ihrer Immobilie wohnten. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht mit zwei Jahre Zeit Übergangszeit.
Es ist wichtig im Gebäudesektor Klimaschutz umzusetzen, denn Heizungen in Gebäuden sind maßgeblich am gesamtdeutschen zu hohen CO2-Ausstoß beteiligt, der der Erde erhitzt und unser Klima und damit ein gutes Leben der Menschen gefährdet.
“Wenn wir erneuerbares Heizen aufschieben, wird das Problem nur größer und die Menschen sind einer Kostenfalle ausgesetzt. Heizungen, dann wenn eine neue gebraucht wird, durch eine Erneuerbare auszutauschen sichert allen Menschen sichere und billige Wärme. Klimaschutz sichert uns Menschen ein gutes Leben, weil unser Klima erträglich bleibt und unsere Lebensgrundlagen erhalten werden.”
Eva Lettenbauer
Mit dem GEG kommt die Wärmewende voran. Damit steht eine klimafreundliche und günstige Wärmeversorgung auf einem soliden und verlässlichen Fundament. Wir sorgen so für eine sichere Zukunft für uns und nachfolgende Generationen. Notwendige Investitionen von Eigentümer*innen werden wir abhängig vom finanziellem Bedarf fördern. Durch Ausnahmen für Härtefälle und Regelungen zum Mieterschutz nimmt die Bundesregierung alle Menschen mit.
Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zu einer klimafreundlichen, bedarfsgerechten und vielfältigen Wärmeversorgung. Und sie sind auch ein Garant für dauerhaft bezahlbare Wärme. Eine Wärmeversorgung beruhend auf Erneuerbaren schützt Mieter*innen und Selbstnutzer*innen von Wohneigentum vor stark steigenden Heizkosten. Denn fossile Energieträger werden auf absehbare Zeit noch teurer werden. Da gehen wir GRÜNEN ran und bringen die faire und soziale Wärme nach Deutschland und machen uns unabhängig von den fossilen Brennstoffen autoritärer Länder. Damit bieten wir auch eine Chance für Innovationen in der Baubranche und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. Klar ist für uns GRÜNE: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Deshalb müssen wir was tun gegen die fossilen Kostenfallen. Den Umstieg gestalten wir daher sozial gerecht und mit finanzieller Förderung des Staates. Wichtiger Aspekt von sozialer Gerechtigkeit ist es auch, die gravierenden Folgen der immer weiter fortschreitenden Klimakrise nicht zu unterschätzen, denn sie bedroht Menschen mit weniger Geld am meisten.
Die Bundesregierung geht hierfür individuell auf Menschen und Gebäude ein. Da jedes Gebäude einzigartig ist, wird es individuelle Sanierungspläne (iSFP) geben, die Energieberatung dazu wird zu 80% gefördert, wie angesprochen sind ausreichende Übergangsfristen und Spielräume für den Austausch kaputter Heizungen vorgesehen und schon im Entwurf Förderungen von bis zu 50%. Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich im Bundestag derzeit für bis zu 80% Förderung für eine neue Heizung für einkommensschwache Haushalte ein. Allein für das Jahr 2023 stehen Stand jetzt 13 Milliarden Euro Fördervolumen zur Verfügung. Die Förderung stellt sicher, dass sich auch höhere Investitionskosten amortisieren. Mit der durchschnittlichen Lebensdauer der Heizungsanlagen von 25 bis 30 Jahren und deutlich geringen laufenden Kosten als bei den bisherigen Energieträgern Öl oder Gas ergibt das eine gute Rendite. Hochbetagte Gebäudeeigentümer*innen sind im Fall einer Funktionsunfähigkeit vom Heizungsaustausch ausgenommen.
Dass wir in den letzten Monaten gemeinsam durch die Energiekrise gekommen sind, war eine Gemeinschaftsleistung! Alle haben an einem Strang gezogen: Politik, Industrie und Wirtschaft zusammen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam gestalten wir auch die nächsten Schritte.
Derzeit wird in der Debatte um das GEG unverantwortlich gehandelt: Seit der Gesetzesentwurf des GEG an die BILD-Zeitung geleakt wurde, wiegeln CSU und Freie Wähler in Bayern die Bürger*innen mit Falschmeldungen auf. Wähler*innen wandern jedoch stets zum Original und damit aktuell in die Arme der AfD, die unser aller Zusammenleben und unsere Demokratie gefährdet. Falschmeldungen zu Kosten, falsche Meldungen, dass Heizungen sofort ausgetauscht werden müssten, und vieles mehr schaden den Menschen. Denn anstatt endlich die Energiewende mit klaren Gesetzen und finanzieller Förderung voranzubringen wird versucht sie zu verzögern. Umso länger verzögert wird, umso schneller muss es in den Jahren kurz vor den Zieljahren 2040 und 2045 gehen. Das belastet die Menschen. Die letzten Bundesregierungen und die Landesregierung in Bayern haben die Energiewende bereits massiv verzögert. Bürger*innen haben bereits hohe Kosten tragen müssen, als mit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine sich die fehlenden erneuerbaren Energien rächten. Umso wichtiger ist es jetzt faktenbasiert zu diskutieren und sinnvolle Forderungen an Nachjustierungen zu stellen. Jede gewählte Politikerin und jeder Politikerin, sollte Reden als Chance nutzen, mit Bürgerinnen und Bürgern sachlich über die Politik zu reden, anstatt die politische Konkurrenz, zu beschimpfen und damit die Politikverdrossenheit in Bayern zu fördern und anstatt durch Rechtspopulismus Rechte zu stärken.
Die Ampel-Regierung und insbesondere Wirtschaftsminister Habeck hingegen haben gezeigt, dass sie wissen, was Regierungsverantwortung bedeutet. Auch wenn ich mir mit Blick auf die immer teurer werdenden fossilen Energien gewünscht hätte, dass ein neues GEG Menschen in ganz Deutschland schon vor 2028 Menschen vor Fehlinvestitionen schützt, bin ich froh über den gefundenen Kompromiss. Gemeinsam nach den besten Lösungen für heute und fürs morgen zu suchen, das zeichnet unsere GRÜNE Regierungspolitik aus.
Natürlich erfordert die Umsetzung dieses Gesetzes eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten, von der Regierung über die Bauindustrie bis hin zu den Hausbesitzer*innen. Aber es ist ein wichtiger Schritt, um die Klimakrise noch bestmöglich einzudämmen. Wir können gemeinsam die Energiewende vorantreiben und somit Schritt für Schritt eine bewohnbare Erde für uns sichern und unseren Kindern hinterlassen. Von der bayerischen Landesregierung erwarte ich, dass sie endlich das Thema Wärmeversorgung ernst nimmt und die Planungsverfahren beschleunigt. Außerdem muss die bayerische Staatsregierung jetzt sofort:
- Energieagenturen in allen Landkreisen aufbauen: In Energieagenturen bekommen alle Bürger*innen Informationen und Unterstützung aus einem Guss – unabhängig und fachlich kompetent. Wir Grüne werden dafür 30 Mio. € jährlich investieren.
- Verbraucher*innen schützen: Wir führen die aufsuchende Energiesparberatung ein. In jedem Haus und in jeder Mietswohnung in Bayern soll ein Heizsparcheck stattfinden. Dafür stärken wir die Energieberater*innen, die Verbraucherzentrale und vergleichbare Einrichtungen mit jährlich 20 Mio. Euro.
- Finanzielle Unterstützung für die Menschen, die es am nötigsten haben: Neben der Bundesförderung wollen wir mit insgesamt 800 Mio. Euro jährlich Schritt für Schritt alle Sozialwohnungen in Bayern sanieren und einen zusätzlichen Fonds für Menschen aufsetzen, die ansonsten kein Kapital für die notwendige energetische Sanierung aufbringen und von Banken aufgrund ihres Alters oder aus anderen Gründen keine angemessenen Kreditkonditionen bekommen.
Mehr Infos und Antworten auf die Fragen: Wie sollen Bürger*innen das in der Praxis bewerkstelligen? Wie hoch werden die Kosten sein? Welche Optionen für Neubauten und Bestandsgebäude gibt es? findet ihr hier: Das neue Heizungsgesetz (GEG) kommt! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (gruene.de)