Seit 2005 sind in Deutschland die Preise für landwirtschaftliche Flächen um 204 Prozent gestiegen. Bayern liegt bei dieser Entwicklung an der Spitze – bei den Kaufpreisen und bei den Pachtpreisen.
Konkret heißt das: ein ganz normaler landwirtschaftlicher Betrieb kann sich keine Flächen mehr kaufen und auch nicht mehr pachten, wenn die Preise weiterhin so in die Höhe getrieben werden. Hofnachfolger*innen überlegen es sich oft dreimal, ob sie diese finanziellen Belastungen stemmen können und wollen. Junge, gut ausgebildete Menschen, die sich in der Landwirtschaft oder im Gartenbau selbstständig machen sollen, haben kaum eine Chance, an Flächen zu kommen. Damit findet eine schleichende Eigentumsverschiebung statt. Die gefestigten Strukturen vor Ort lösen sich auf.
„Bodeneigentümer dürfen nicht nur anonyme Investoren sein, sonst verschwindet der Bezug zum Dorf und der ländlichen Region, zur Landschaft und zu den Menschen.“
Eva Lettenbauer
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir GRÜNE unter der Federführung meiner Kollegin Gisela Sengl im bayerischen Landtag ein landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz vorgelegt. Mit unserem Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass Wiesen und Ackerflächen in der Hand der Bäuerinnen und Bauern bleiben. Wir erschweren den Aufkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Finanzinvestoren und wollen Spekulationen mit Äckern und Wiesen eindämmen. Unser Gesetzesentwurf deckelt die Kauf- und Pachtpreise auf maximal 20 Prozent über dem ortüblichen Niveau und sichert den Landwirt*innen ein Vorkaufsrecht.
Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Bundesländer aufgefordert, das Bodenrecht in die Landesgesetzgebung zu überführen. Aber Bayern ging das Thema nicht an. Auch nicht, als die Junglandwirtekommission 2020 von der Staatsregierung forderte, das Bodenrecht entsprechend anzupassen und landwirtschaftlichen Grund und Boden besser vor Investoren zu schützen. Erst 2021 kam die Sache in Bewegung: Experten in der Anhörung im Bayerischen Landtag sprachen sich deutlich dafür aus, in Bayern das Bodenrecht endlich gesetzlich umfassend zu regeln. Das Gutachten, das daraufhin in Auftrag gegeben wurde, sollte im Frühjahr Ergebnisse liefern. Und weil wir noch heute darauf warten, legen wir schon mal unseren Gesetzesentwurf vor.