Heizen mit Holz – RED-III-Richtlinie

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und die EU-Ratspräsidentschaft befinden sich gerade im Trilog und verhandeln über die RED-III-Richtlinie. Es kursieren viele Falschmeldungen zum Inhalt der Verhandlungen und der Parlamentsposition und es gibt viel Unsicherheit und Sorge beim Thema, vor allem auch unter Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern und Betreiberinnen und Betreibern von privaten Hackschnitzel- oder Pelletanlagen. Daher kurz und knapp: Das Europäische Parlament will die Holzverbrennung nicht verbieten. 

Für Hackschnitzelheizungen, Pelletheizungen und Blockkraftwerke heißt das: Holz kann weiterhin zum Heizen werden. Das betrifft jegliche Art von Holz – Stämme genauso wie Äste, Zweige oder Reste, wie sie bei der Durchforstung anfallen. Für Privatnutzer*innen ändert sich nichts durch die RED-III.

Viel eher hat die RED-III-Richtlinie folgenden Hintergrund: Stromriesen wie RWE, Uniper und Vattenfall sind dazu übergegangen, ihre alten Kohlekraftwerke zusätzlich mit Holz zu füttern. Länder wie Großbritannien und Dänemark betreiben viele der alten Kohlestromer verstärkt mit importierten Holzpellets und erhöhen damit den Druck auf die Holzressourcen. Diese industrielle Praxis zu beenden, ist Ziel der RED-III-Regelung. Die Regelung betrifft nicht die privaten Waldbesitzenden oder Holzheizungen. 

Konkret bedeutet das: Wird Holz in Kraftwerken verbrannt, die mehr als 7,5 MW Leistung haben so soll diese Holzverbrennung nicht mehr wie bislang subventioniert werden. Private Hackschnitzel- und Pelletanlagen sowie (kommunale) Nahwärmeanlagen mit einer Kapazität von unter 7.5 MW sind also nicht betroffen. Auch eine CO2-Abgabe ist hier nicht geplant. Für neue Heizungen in neugebauten privaten Wohnhäusern sind Holzheizungen nicht mehr vorgesehen.

Die geänderten Förderbedingungen für Pellet- und Hackschnitzelheizungen sind nicht auf die RED-Revision zurückzuführen, sondern das Ergebnis der Förderänderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese wurde im Juli 2022 angepasst. Seit 2023 gibt es max. 20% Förderung:  10% für die Installation von Biomasseheizungen, 10% für den Heizungstausch. Mehr zu den aktuellen Fördersätzen findet Ihr unter: https://depv.de/p/Forderprogramme-ePSkSwM3uNZDNSxuq4mbhW. 

Von den neuen Regelungen der europäischen RED III-Richtlinie sind also Energieunternehmen betroffen, nicht Privatleute. Es sollen nicht weiterhin Energieunternehmen mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe dafür bezahlt werden, dass sie ausufernde Rodungen und Kahlschlag auf riesigen Flächen durchführen, um Primärholz zu verbrennen. Konsequenter Klimaschutz braucht nachhaltige Forstwirtschaft, wie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzerinnen sie umsetzen, denn sie denken an die nächsten Generationen, die den Wald auch nutzen können und Holz machen können sollen. Konsequenter Klimaschutz kann nicht nur auf nationaler Ebene angegangen werden und bedarf Regelungen auf EU-Ebene, die den Ländern Anreize geben, ihren Energiemix nachhaltiger zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wird die RED-III-Regelung verhandelt.

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