Gewaltschutz-Anhörung: Geltendes Recht in Bayern endlich umsetzen

Aktuell erreichen uns Nachrichten von Frauen und Kindern, die aus der Ukraine fliehen müssen und auf ihrer Flucht Opfer von Gewalt werden. Das ist schrecklich. Leider ist (sexualisierte) Gewalt gegen Flüchtende eine häufig auftretende Straftat, die bereits seit Jahren bekannt ist. Allen Frauen, die in Bayern oder auf ihrer Flucht nach Bayern Opfer von Gewalt werden, muss der Freistaat Bayern endlich ausreichend Schutz und Unterstützung bieten. Gewalt gegen Frauen ist ein No-Go, jede Tat ist eine zu viel. Deshalb ist es genauso wichtig , dass Aufklärung und Prävention über Gewalt gegen Frauen verstärkt in der ganzen Gesellschaft passiert und es gar nicht erst zu Gewalttaten kommt.

Auch die Corona-Pandemie hat in den vergangenen zwei Jahren dazu geführt, dass mehr Frauen als zuvor Opfer von häuslicher Gewalt wurden und in Frauenhäusern Schutz gesucht haben. Der Weiße Ring hat von einem Anstieg der Beratungsnachfragen zwischen 2019 und 2020 von 20% berichtet, von 2020 auf 2021 gab es einen Ansprung von weiteren 10%. Davon war der Großteil der Betroffenen (fast 80%) weiblich. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 lag die offizielle Zahl der Straftaten gegen Frauen mit rund 38.200 Fällen deutlich höher als 2020 (35.400). Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die aktuell 371 staatliche geförderten Plätze in Frauenhäusern sind daher keinesfalls ausreichend. Die Staatsregierung hat den Bedarf bereits auf 496 Plätze beziffert – auch das ist zu wenig, nach der Empfehlung der Task Force des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von einem (Familien-)Platz pro 10.000 Einwohner*innen.

Gemeinsam mit meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag möchte ich diese inakzeptable Situation verändern. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr eine Expert*innen-Anhörung zum Thema „Gewaltschutz von Frauen und Mädchen“ beantragt, um den aktuellen Stand des Gewaltschutzes von Frauen und Mädchen sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bayern zu bewerten. Am Donnerstag, den 31. März 2022, war es nun soweit und die parlamentarische Anhörung fand mit zahlreichen Expert*innen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags statt.

Die in der Anhörung beleuchteten Aspekte waren folgende:

Aktuelles Gewaltschutzkonzept der Staatsregierung mangelhaft

Die Diskussion im Rahmen der Anhörung hat unsere Kritikpunkte bestätigt und bekräftigt. Aus den Wortbeiträgen der Sachverständigen wurde klar, dass das aktuelle Gewaltschutzkonzept der Staatsregierung (der sog. Drei-Stufen-Plan) offene Flanken aufweist. Einerseits kommen die aktuell existierenden Hilfsangebote sowie Schutzunterkünfte dem tatsächlichen Bedarf nicht nach, andererseits kommen die Angebote bei vielen Frauen nicht an. Bestimmte Gruppen werden nicht ausreichend geschützt – das betrifft unter anderem geflüchtete und ausländische Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischer Erkrankung und mit Suchterkrankung, und Frauen mit (älteren, männlichen) Kindern. Vor allem die Situation in den Unterkünften für Geflüchtete wurde als gewaltfördernd kritisiert.

 

Landesaktionsplan gefordert

Unsere GRÜNE Forderung nach einem ressortübergreifenden Landesaktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt wurde mehrfach als wünschenswert erklärt. Es braucht statt Einzelmaßnahmen einen umfassenden Aktionsplan, womit die Umsetzung des politischen Willens mit diversitätssensiblen, rassismuskritischen und diskriminierungsfreien Ansätzen sowie der Bereitstellung entsprechender Ressourcen festgelegt wird. Der Staat muss interdisziplinäre Kooperationen in seinen eigenen Strukturen schaffen, damit das breite, komplexe Themenfeld der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ordentlich Rechnung getragen werden kann. Gewaltschutz muss dabei als gesamtgesellschaftliche, intersektionale Aufgabe verstanden werden – und nicht lediglich als Frauenthema vom Sozialministerium allein behandelt werden. Es bedürft eine intensivierte und flächendeckende Zusammenarbeit zwischen allen Berufsfeldern, die mit Betroffenen von Gewalt und Täter*innen zusammenkommen. Interdisziplinäre Vernetzung ist unter den relevanten Akteur*innen wichtig, um Möglichkeiten auszunutzen, Fachinformationen unterzubringen und entsprechend verschiedene Berufsgruppen zu sensibilisieren. Zudem braucht es einen deutlichen Ausbau von Präventionsarbeit. Dazu gehört der Ausbau von flächendeckenden Fachstellen für Täterarbeit sowie Ansätze in der Jugendarbeit und im Bildungswesen.

 

Größter Nachholbedarf auf dem Land

Auch der gravierende Unterschied zwischen den vorhandenen Unterstützungs- und Hilfsstrukturen in den Städten im Vergleich zu auf dem Land wurde beleuchtet – Bayern als großes Flächenland ist von diesen Versorgungsunterschiede besonders betroffen. Es gibt ganze Landkreise, in denen kein einziger Frauenhausplatz existiert. Für die Versorgung von Betroffenen nach sexualisierter Gewalt gibt es nur eine einzige Gewaltschutzambulanz in ganz Bayern. Dieser Missstand muss aufgehoben werden. Second-Stage-Plätze wurden als zwingend notwendige Ergänzung der Frauenhausplätze festgehalten – dafür muss eine langfristige Finanzierung gesichert werden und die aktuellen Modellprojekte einerseits in eine Regelförderung überführt werden und andererseits in ganz Bayern ausgebaut werden.

 

Schwierige Finanzierung

Die Probleme mit Blick auf die Finanzierung des Hilfesystems insbesondere der Frauenhäuser wurde thematisiert. Die bayerischen Förderrichtlinien sowie die Vor- und Nachteile jeweils von Pauschalfinanzierung und Tagessatzfinanzierung wurden besprochen. Die Expert*innen forderten eine rechtliche Grundlage für eine verlässliche Finanzierung ein. An dieser Stelle wurde die Staatsregierung aufgefordert, nicht auf die Bundesebene zu warten, sondern selbst loszulegen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Digitale Gewalt wie z.B. Cyberstalking stellt die Frauenhäuser vor neuen Herausforderungen. Es wurde der Wunsch nach regelmäßigen Fortbildungen für Mitarbeiter*innen geäußert, um einen fortwährenden Aufbau von digitalen Kompetenzen zu ermöglichen.

Zudem wurde unsere GRÜNE Forderung für die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle bzw. Berichterstattungsstelle auf Landesebene von einigen Sachverständigen ausdrücklich befürwortet. Eine solche Stelle würde der vollständigen Umsetzung des Artikel 10 der Istanbul-Konvention entsprechen sowie eine systematische Erhebung von Daten und Evaluierung der aktuellen Regelungen, Maßnahmen und Schutzstruktur insgesamt durchführen.

 

Fazit zur Anhörung

“Die Anhörung zeigte: Der Gewaltschutz von Frauen bleibt in Bayern lückenhaft und ausbaufähig! Immer wieder klopft sich die Söder-Regierung selbst auf die Schulter und verweist auf Einzelmaßnahmen und Bemühungen. Die Komplexität des gesamtgesellschaftlichen Problems blendet sie dabei wissentlich aus. Die Istanbul-Konvention ist kein „nice-to-have“, sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung und einfach geltendes Recht. Wir erwarten von der neuen Sozialministerin eine politische Priorisierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention und zeitnahe Handlungsmaßnahmen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, eine Form der Diskriminierung und Ausdruck eines patriarchalen Systems von Macht und Kontrolle – und nicht als persönlichen oder familiären Konflikt zu individualisieren und zu bagatellisieren. Unsere Forderungen an die Staatsregierung, endlich tätig zu werden, bleiben aktuell!

Die Bayerische Staatsregierung muss ihrem Schutzauftrag gegenüber Frauen in Bayern nachkommen und endlich ausreichend Schutzunterkünfte bereitstellen sowie alle Frauen schützen, besonderen Nachholbedarf gibt es bei geflüchteten und ausländischen Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischer Erkrankung und mit Suchterkrankungen. Die Istanbul-Konvention muss lückenlos umgesetzt werden! Denn Gleichstellung kann nur dann gelingen, wenn das Selbstbestimmungsrecht jeder einzelnen Person respektiert wird, geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Gewalt gegenüber Frauen gezielt verhindert und als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen werden”, Eva Lettenbauer, frauenpolitische Sprecherin der Grüne Landtagsfraktion.

 

Zum Weiterlesen:

Den Artikel zu unserem Gewaltschutz-Paket vom Mai 2021, in dem alle Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen in Bayern detailliert beschrieben sind, findet Ihr hier.

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