Familien und Alleinerziehende, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes oder ihrer Kinder ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, wird nach dem § 56 Infektionsschutzgesetz des Bundes eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 2.016 Euro monatlich, gewährt. Angesichts der längeren Schließung der Kitas und nur schrittweisen Öffnung von Schulen braucht es hier dringend weitergehende Lösungen für berufstätige Eltern.
Diese Lohnentschädigungen für Arbeitnehmer*innen sind nur für 6 Wochen vorgesehen – doch Solidarität gegenüber Eltern darf kein Ablaufdatum von 6 Wochen haben!
Wir brauchen klare Regelungen, die den betroffenen Eltern Sicherheit gewähren. Genau das fordere ich mit Johannes Becher in unserem Antrag im Bayerischen Landtag. Wir müssen die kurzfristige Lohnentschädigung weiterentwickeln zu einem Corona-Elterngeld des Bundes. Dabei soll die Dauer des Entschädigungsanspruches an das Ende der Betretungsverbote der Betreuungseinrichtungen gekoppelt sein. Für uns ist klar: Solange Kinder nicht in einer Kita betreut werden können, müssen Eltern finanziell unterstützt werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens muss die Nachweispflicht über andere zumutbare Betreuungsmöglichkeiten entfallen. Auch Home-Office eines Elternteils darf nicht als Betreuungsoption gewertet werden. Jede und jeder, der schon mal ernsthaft im Home-Office gearbeitet hat, weiß, dass eine Kinderbetreuung hier nicht möglich ist.
Die Schließung von Schulen, Horten und Kindertagesstätten darf nicht dazu führen, dass Eltern wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Für Alleinerziehende ist die Lage besonders dramatisch. Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut betroffen und der Arbeitsplatzverlust würde für sie in besonderem Maße ein zusätzliches Armutsrisiko darstellen. Gleichzeitig sind Arbeit und Kinderbetreuung allein nur schwer zu leisten – gerade jetzt während der Pandemie.
Darüber hinaus denken wir weiter, denn Berufstätigkeit, soll Eltern weiterhin ermöglicht werden. Betreuungsmöglichkeiten müssen daher weiter ausgeweitet werden, um die Fallzahlen derjenigen zu reduzieren, die auf Lohnentschädigung bzw. ein Corona-Elterngeld angewiesen sind. Dazu ist die Notbetreuung auf alle Alleinerziehenden – in der Regel Frauen – auszuweiten. Die aktuellen Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sehen die Notbetreuung für diesen Personenkreis nur dann als berechtigt an, wenn diese erwerbstätig sind und keine andere volljährige, im Haushalt lebende Person als Betreuungsperson in Frage kommt. Diese Voraussetzungen sind aufzuheben. Nur so können wir die Belastung für Alleinerziehende reduzieren. Darüber hinaus ist die Notbetreuung auch in individuellen Notlagen für Familien zu ermöglichen, die kein Kriterium für die Notbetreuung erfüllen. Kinderreiche Familien oder Familien, die zu pflegende Angehörige versorgen, könnten von dieser Ausweitung profitieren. Die Darlegungspflicht für die individuelle Notlage liegt bei den Eltern, die Entscheidung trifft die Betreuungseinrichtung. Auch mit dieser Regel entlasten wir vor allem Frauen – denn sie sind oftmals diejenigen, die unbezahlt und innerhalb der Familie während der Corona-Pandemie die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen. Letztlich ist auch die Begleitung von sogenannten Betreuungsfamilien durch pädagogische Fachkräfte sicherzustellen, die zur Risikogruppe gehören und aus diesem Grund nicht in der Notbetreuung der Einrichtung eingesetzt werden können. Diese Erzieherinnen und Erzieher könnten die Betreuungsfamilien digital oder telefonisch beraten. Mit diesem Angebot könnte ein Anreiz gesetzt werden, um das Angebot der Betreuungsfamilien stärker zu nutzen und auch hiermit Entlastung zu schaffen.
Ein Gedanke