Unsere Gemeinschaft und unser Staat funktionieren nicht ohne Frauen – davon bin ich überzeugt. Deshalb setze ich im bayerischen Landtag für gute Arbeitsbedingungen für Frauen, die für den Freistaat Bayern arbeiten, ein. Der Staat als Arbeitgeber muss den vielen Beamtinnen und angestellten Frauen in den verschiedensten Behörden, Gerichten, Gemeinden und Stellen zusichern, dass sie gleiche reale Möglichkeiten haben wie ihre Kollegen. Außerdem profitieren von mehr Familienfreundlichkeit Frauen wie Männer. Deshalb muss das mittlerweile 26 Jahre alte Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) reformiert werden.
In unserer Verfassung steht im Artikel 118, Abs. 2 der wunderbare Satz: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” Gleich danach kommt: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bei der Gleichstellung im Öffentlichen Dienst, der vorrangigsten Aufgabe des Staates als Arbeitgeber, geht viel zu wenig voran.
Im Sinne der bayerischen Frauen sehen mittlerweile auch die Landtagsfraktionen der CSU und Freie Wähler Handlungsbedarf, so dass der Ball nach einem klaren Landtagsbeschluss vom März 2022 bei der Regierung liegt. Die Ideen und Fakten liegen auf dem Tisch: Im Oktober 2021 gab es eine Anhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz und die entsprechende Staatsministerin kündigte an, endlich zu handeln und in dieser Legislatur das BayGlG zu überarbeiten. Dass die Ministerin nun wortbrüchig wird und diesen Prozess zum Stillstand bringt, ist weder angemessen noch verständlich.
Wir Grüne sind der Überzeugung, dem sprichwörtlichen Tiger, der das Gleichstellungsgesetz sein soll, endlich die Zähne zu geben, um Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst herzustellen. Wir als Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag haben daher kürzlich einen Antrag mit einem umfassenden Maßnahmenpaket in den Landtag eingebracht. Diesen findet Ihr hier. Unser Reformvorschlag in Auszügen:
- Bisher gilt das BayGlG nur für die unmittelbaren Behörden des Freistaats und deren nachgelagerten Behörden und direkten kommunalen Verwaltungen. Aber nicht für Unternehmen, die mehrheitlich dem Freistaat gehören. Das war auch in der Expert*innenanhörung im Bayerischen Landtag ein großer Kritikpunkt. Deshalb fordern wir die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes auch auf Einrichtungen, bei denen eine öffentliche Beteiligung vorliegt.
- Gleichstellungsbeauftragte sollen in Vollzeit wirken, in Kommunen mit mehr als 20.0000 Einwohner*innen sowie in Dienststellen mit mehr als 400 Beschäftigten. Auch fordern wir die Einführung eines Klagerechts für Gleichstellungsbeauftragte gegenüber der Dienststellenleitung.
- Gleichstellungskonzepte der Behörden und Dienststellen müssen nach drei Jahren überprüft, aktualisiert und auf aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
- Auch muss die Möglichkeit der differenzierten dienstlichen Beurteilung nach Vollzeit, Teilzeit, Qualifikationsebene sowie Männern und Frauen geschaffen werden, damit die grundsätzlich schlechtere Bewertung von Teilzeitbeschäftigten wegfällt.
- Die Zielsetzung, Modelle und Konzepte zu geteilter Führung und von Führung in Teilzeit auszubauen, werden im Gesetz festgeschrieben.