Wirtschaftshilfen in der Coronakrise

Von der Coronakrise sind inzwischen alle Bürger*innen in Deutschland betroffen. Neben zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bedeutet sie für viele Menschen in Deutschland finanzielle Einbußen und für Unternehmen und Betriebe womöglich auch Liquiditätsengpässe oder -probleme. Es ist klar, dass uns eine tiefgreifende Rezession bevorsteht. Deshalb ist es notwendig und wichtig die bayerische Wirtschaft zu stützen und Arbeitnehmer*innen zu unterstützen – besonders den Mittelstand, die kleinen und mittleren Betriebe, Selbstständige sowie die Kreativbranche.

 

Die Bundesregierung hat bereits einige Maßnahmen angekündigt. Das Kurzarbeitergeld soll flexibler gestaltet werden und vor allem unter erleichterten Bedingungen zu erhalten sein. Als steuerliche Liquiditätshilfe ist die Stundung von Steuerzahlungen vorgesehen. Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Zudem sind im Schutzschild für Unternehmen und Betriebe Lockerungen für den kfW-Unternehmenskredit und den ERP-Gründerkredit vorgesehen. Auf europäischer Ebene steht gerade die Idee von einer „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro im Raum.

Alle Maßnahmen des Bundes werden hier ausführlich dargestellt.

 

Die Bayerische Landesregierung hat ebenfalls einige Vorkehrungen getroffen, um die bayerische Wirtschaft zu unterstützen. So stellt die Staatsregierung ein zehn Milliarden Euro schweres Hilfspaket zur Verfügung. Zusätzlich wird die Schuldenbremse für ein Jahr faktisch außer Kraft gesetzt, sodass die Staatsregierung weitere zehn Milliarden Euro Schulden machen kann. So soll Liquidität bereitgestellt werden, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren. Von der LfA Förderbank Bayern gibt es deshalb nun spezielle Darlehensprogramme. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen von Banken verbürgt werden (bspw. durch die Bürgschaftsbank Bayern GmbH). Darüber hinaus gibt es Universalkredite mit Haftungsfreistellung sowie Akutkredite. Als Soforthilfe für Betriebe, die bis zu 250 Erwerbstätige verzeichnen (so etwa in der Gastronomie, in der Tourismusbranche, im Messebau, bei Taxiunternehmen, im Kulturbereich, etc.) wurden von der Bayerischen Landesregierung Beträge zwischen 5.000 und 30.000 Euro angekündigt.

Die Maßnahmen des Bayerischen Landesregierung sind hier nachzulesen.

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