Welche Hilfe erhalte ich als Arbeitnehmer*in in der Krise?

Durch die andauernde Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus wurden in den letzten Wochen zahlreiche, zum Teil sehr weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die flächendeckende Schließung betrifft nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch Unternehmen und Betriebe. Darunter leiden Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen. Die Corona-Krise wird schwere wirtschaftliche Folgen haben – es ist jedoch noch nicht klar, welche Auswirkungen die derzeitigen Einschränkungen auf den Arbeitsmarkt haben werden. Dabei muss die Gesundheit immer höchste Priorität haben. Die Regierungen müssen hier eng mit den Fachexpert*innen zusammenarbeiten, um die Folgen der Krise für Arbeitnehmer*innen bestmöglich abzufedern.

Die Bundesregierung hat sich zu Beginn der Krise bemüht, Unternehmen und Betriebe sowie deren Mitarbeiter*innen während des Lockdowns zu unterstützen. Die GRÜNE Fraktion im Bundestag hat hier mitgewirkt, um einer Krise am Arbeitsmarkt vorzubeugen. Nun gelten (rückwirkend zum 1. März 2020) bestimmte Regelungen, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Beispielsweise können Betriebe Kurzarbeit anmelden, wenn bereits mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind. Außerdem ermöglicht die Bundesregierung, dass Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Kurzarbeit unter das Grundsicherungsniveau fallen, aufstockend SGB II-Leistung ohne bürokratische Hürden in Anspruch nehmen können. Dies geschieht mit dem Sozialschutzpaket. Damit wird der Zugang zum Arbeitslosengeld II („Grundsicherung“) vorübergehend erheblich erleichtert. Es soll denjenigen helfen, deren Einkommen stark verringert wurde, sodass sie den Lebensunterhalt der Familie nicht mehr sichern können. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer*innen mit einem geringen Einkommen und auch Solo-Selbstständige. Durch das Sozialschutzpaket wurde außerdem ermöglicht, dass Menschen, die während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Job aufnehmen, das Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen müssen.

Dennoch gibt es immer noch Punkte, durch die eine deutliche Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen möglich wäre. Wir GRÜNE und die GRÜNE Fraktion im Bundestag gehen hier einen wichtigen Schritt weiter. Menschen dürfen in der Krise nämlich nicht in die Grundsicherung abrutschen. Wir fordern, Geringverdiener*innen mit einem KurzarbeitergeldPlus besser vor drohender Armut zu schützen und sie in der Krise nicht zu Aufstocker*innen werden zu lassen. In vielen Haushalten und insbesondere bei Alleinerziehenden sind 60% des Nettoeinkommens nicht ausreichend, um alle laufenden Kosten zu decken. Wir fordern deshalb das Kurzarbeitergeld ab einem Nettoeinkommen von unter 2300€ schrittweise von 60% auf bis zu 90% für Nettoeinkommen unter 1300€ anzuheben. Außerdem sollen Arbeitnehmer*innen mit Kindern zusätzlich 7% mehr bekommen.

Im Minijobbereich und bei den Werkstudierenden haben wir gleichzeitig viele Fälle, die völlig ohne Lohnzahlungen dastehen. Für uns Grüne waren Minijobs immer eine Brücke, um Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Das ist auch nach wie vor unser Ziel und gerade jetzt in der Krise zeigt sich, wie wichtig dies ist. Minijobber*innen haben nämlich keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld. Das ist richtig, denn sie zahlen auch nicht in die Sozialversicherungen ein. Alles andere wäre ungerecht denjenigen gegenüber, die monatlich ihre Sozialversicherungsbeiträge leisten. Wir dürfen bei den Sozialversicherungen nicht die Gewinne privatisieren und die Risiken kollektivieren.

Familien wird in der Corona-Krise besonders geholfen, indem sie zeitlich befristet einen erleichterten Zugang zum Not-Kinderzuschlag bekommen – dabei wird die Vermögensprüfung ausgesetzt und es erfolgt lediglich eine Prüfung des Einkommens des vergangenen Monats. Hier braucht es schnell ausreichend Personal, damit die Anträge zügig bearbeitet werden und Geld überwiesen werden kann. Außerdem wird Eltern der entstehende Verdienstausfall ausgeglichen, wenn sie aufgrund der angeordneten Schul- und Kitaschließung Kinder selbst betreuen müssen. Der Verdienstausfallausgleich gilt aktuell nur befristet auf 6 Wochen, das würden wir gerne ausweiten. Außerdem setzen wir uns für ein Corona-Elterngeld ein.

Alle Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat, findest Du hier.

Der DGB wie auch ver.di haben auf folgenden Seiten ebenfalls sehr ausführliche Informationen aufbereitet:
DGB: Corona und Arbeitsrecht: FAQ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Verdi: Was Beschäftigte wissen müssen

 

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