Staatsregierung muss Versprechen wahr machen und Volksbegehren umsetzten statt verwässern – Jährliche Überprüfung
Zum Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar fordert der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung zusammen mit seinen Partner Bund Naturschutz und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die bayerische Staatsregierung auf, ihr Versprechen wahr zu machen und das Volksbegehren konsequent umzusetzen statt es zu verwässern. Ein Jahr nach dem Ende der 14-tägigen Eintragungsphase, bei der 18,3 Prozent der Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben haben, ziehen Träger und Partner eine gemischte Bilanz. Damit in Zukunft genau überprüft werden kann, ob die Regierungskoalition auch die Einhaltung und Umsetzung der neuen Gesetze erfolgreich vorantreibt, hat die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) ein System entwickelt, mit dem der Wunsch der über 1,7 Millionen Unterzeichner für besseren Naturschutz in Bayern wissenschaftlich fundiert beurteilt werden kann.
Positiv bewertet der Trägerkreis die Neuerungen im Vertragsnaturschutzprogramm und beim Personal. Die kürzlich vom Ministerrat beschlossene Streuobst-Verordnung wird vom Trägerkreis kritisiert. Ein wichtiger Schritt von vielen wurde beim Waldnaturschutz bereits getan. Die Natur- und Umweltschützer*innen betonen besonders die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den Landwirten nach dem erfolgreichen Volksbegehren. Unmut über die Umsetzung äußert auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Damit in Zukunft die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen für mehr Naturschutz in Bayern besser überprüfbar werden, hat der Trägerkreis dafür eine wissenschaftliche Basis ausarbeiten lassen.
Das von der Hochschule Nürtingen entwickelte Monitoring-Konzept erläuterte Prof. Dr. Roman Lenz von der Hochschule Nürtingen-Geislingen. Ausgehend von über 80 neu beschlossenen Maßnahmen haben Lenz und sein Team bisher ein Set von 20 Indikatoren herausgearbeitet. Im nächsten Schritt erfolgt die Datenerhebung bis schließlich in der Auswertungsphase der tatsächliche Effekt der Gesetzesnovelle beurteilt werden kann. „Die Herausforderung für die bayerische Staatsregierung besteht darin, die Maßnahmen des neuen Naturschutz- und Begleitgesetzes auch entsprechend umzusetzen. Mit den entwickelten Indikatoren können wir den tatsächlichen Erfolg dieser Umsetzung langfristig überprüfen und bewerten. Diese wird erstmalig im Juli 2020 erfolgen.“
Hintergrund zu Indikatoren:
Bei der Suche nach geeigneten Indikatoren haben die Wissenschaftler der Hochschule verschiedene Aspekte wie die Formulierung im Gesetz, die zu erwartende ökologische Wirkung, die Flächenrelevanz und die Datenlage sowie das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt. Dies spiegelt sich auch in der vorgenommenen Priorisierung der Indikatoren von „sehr wichtig“ über „wichtig“ zu „weniger wichtig“ wider.
Dazu wurden bestehende bundesweite Erfassungen als Datengrundlage in Betracht gezogen, wie zum Beispiel „Flächen mit hohem Naturwert“, die zur Kontrolle der Beeinträchtigung von Strukturelementen genutzt werden können. Für Maßnahmen wie die Erhöhung der Naturwaldreservate wird neben der Zielgrößen auch Wert auf die räumliche Verteilung gelegt. Die Erhöhung der Flächenanteile mit ökologischer Landwirtschaft lässt sich gut messen, wobei Acker- und Grünland differenziert werden können. Es hat sich aber auch gezeigt, dass einige wichtige Sachverhalte wie der reduzierte Pestizideinsatz oder Maßnahmen aus dem Bereich Umweltbildung derzeit nur schwer zu messen sind.
Zum Download: Die Präsentation zum Volksbegehren-Monitoring der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
von Prof. Dr. Roman Lenz, M.Sc. Patrick 2 Kaiser, Dipl.-Ing. Manuel Vollrath