Rede zur Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

und schon wieder stehen wir heute hier und sprechen über etwas, was die Bayerische Staatsregierung die letzten Jahre und inzwischen Jahrzehnte verschlafen hat. Und wieder ist das Thema Gleichstellung.

In unserer Verfassung in Art. 118 steht der wunderbare Satz: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Aber nur weil etwas in der Verfassung steht, scheint das für Sie, liebe Kolleg*innen der Staatsregierung und Regierungsfraktionen ja noch kein Handlungsauftrag zu sein. An einer zentralen Stelle, nämlich bei der Gleichstellung im Öffentlichen Dienst, der vorrangigsten Aufgabe des Staates als Arbeitgeber, geht weiter nichts voran.

Obwohl auch Sie, liebe Kolleg*innen der Aiwanger- und Söder-Fraktionen inzwischen Handlungsbedarf gesehen haben, machen sie lieber vor allem eines: Nichts.

Die Ideen und Fakten liegen auf dem Tisch. Im Oktober 2021 gab es eine Anhörung im Ausschuss zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Ihre Staatsministerin kündigte damals an, endlich zu handeln und in dieser Legislatur das Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten. Was ist passiert? Nix.

Die CSU-Ministerin ist wortbrüchig geworden und hat diesen Prozess zum Stillstand gebracht. Das ist weder angemessen noch verständlich. Das ist unanständig.

Wir Grüne sind der Überzeugung, dem sprichwörtlichen Tiger, der das Gleichstellungsgesetz sein soll, endlich die Zähne zu geben, um Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst herzustellen. Dazu haben wir Grüne bereits im Dezember letzten Jahres einen Antrag mit der Drucksache 18/25462 eingebracht, der genau das fordert. Und die Forderungen sind an vielen Punkten ähnlich mit dem Gesetzesentwurf, den die SPD-Fraktion hier nun eingebracht hat:

Bisher gilt das Gleichstellungsgesetz nur für die unmittelbaren Behörden des Freistaats und deren nachgelagerten Behörden und direkten kommunalen Verwaltungen. Aber nicht für Unternehmen, die mehrheitlich dem Freistaat gehören. Das war auch in der Expert*innenanhörung im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes ein großer Kritikpunkt. Deshalb fordern wir die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes auch auf Einrichtungen, bei denen eine öffentliche Beteiligung vorliegt.

Auch sollen Gleichstellungsbeauftragte unserem Vorschlag nach in Vollzeit wirken, in Kommunen mit mehr als 20.0000 Einwohner*innen sowie in Dienststellen mit mehr als 400 Beschäftigten. Hier weicht der SPD-Vorschlag zwar ab, und spricht von 50 000 Einwohner*innen. Klar ist aber: In größeren Kommunen braucht es mehr als nur eine Teilzeitstelle für die Gleichstellungsbeauftragen.

Weiter fordern wir die Verbesserung des Klagerechts für Gleichstellungsbeauftragte gegenüber der Dienststellenleitung.

Und. Und. Und. Diese Punkte, die sowohl wir Grüne als auch die SPD hier aufgegriffen haben; und das möchte ich hier wirklich nochmal betonen; diese Punkte haben keinen wirklichen „Neuigkeitenwert“. Sie sind altbekannt. Wir Grüne fordern sie seit Jahren. Die Verbände fordern sie seit Jahren. Die Probleme sind gemeinhin schon so bekannt, dass es mich wirklich mehr als verwundert dastehen lässt, warum nichts gemacht wird.

Liebe Kolleg*innen der SPD. Danke für den Gesetzentwurf. Was uns hier aber fehlt sind die Sanktionsmöglichkeiten. Der SPD-Antrag beinhaltet leider keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung des Gleichstellungskonzepts und auch ein*e Landesgleichstellungsbeauftrgte*r.

Und noch einen kleinen Hinweis hätte ich an Sie, was Ihren Gesetzesentwurf angeht:

Unter dem Punkt A) Problem hätten Sie sich die Arbeit sparen können und einfach nur „Söderregierung“ schreiben können.

Liebe Kolleg*innen, wir Grüne unterstützen den Gesetzesentwurf. 26 Jahre ist das Gleichstellungsgesetz nun alt. Das Zeit für eine Reform ist, wissen wir alle. Auch sie, liebe Kolleg*innen von CSU und Freien Wählern.

Geben Sie sich einen Schubs und stimmen sie in der 2. Lesung für den Gesetzesentwurf. Für unsere bayerischen Frauen und das in der Verfassung vorgesehene Ziel der Gleichstellung!

 

Dankeschön!

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