Antrag: Frauen und Kinder während der Corona-Pandemie wirksam vor Gewalt schützen

In den letzten Wochen hat sich trotz meiner Forderung nach einem Notfallplan für den Gewaltschutz von Frauen noch nicht so viel getan. Nach der letzten Sitzung des Sozialausschusses im Februar findet Anfang Mai endlich weiter eine Sitzung statt. Daher werde ich alle meine Vorschläge für den Schutz vor Gewalt von Frauen und Kindern während der Corona-Pandemie in einem Antrag zur Abstimmung stellen. Wir GRÜNE bleiben dran am Schutz der Frauenrechte auch in Krisenzeiten.

Auch wenn es in Bayern noch keine Zahlen gibt, müssen wir aus meiner Sicht leider einen Anstieg an häuslicher Gewalt während der Ausgangsbeschränkungen annehmen. Frauenhäuser, die großteils jetzt schon Kapazitätsengpässen haben, brauchen Unterstützung. Daher müssen jetzt zusätzliche Frauenhausplätze und Kapazitäten angemietet werden, um kurzfristig reagieren zu können. Auch die Einrichtungen selbst müssen besser vorbereitet und unterstützt werden. Die personelle Besetzung und Betreuung muss in allen Frauenhäusern und in den Fachberatungsstellen sichergestellt werden und es brauchtgenügend materielle und finanzielle Ressourcen, um den Infektionsschutz zur Sicherheit der Frauen und Kinder sowie der Fachkräfte umsetzen zu können.

Gleichzeitig sollten zusätzliche Anlaufstellen und Möglichkeiten der Beratung geschaffen werden. So könnenetwa in vielfrequentierten Geschäften wie Supermärkten und Apotheken Beratungen und Soforthilfen zur Verfügung gestellt werden. Hier sind die Träger der Fachberatungsstellen mit ins Boot zu holen, um Möglichkeiten zu finden, wie Frauen und Kinder in Notlagen effektiv und niedrigschwellig vor Ort beraten werden können. Dies ist insbesondere deshalb so wichtig, weil mit den bestehenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern ein Rückzug in das familiäre Umfeld erfolgt – damit wird häusliche Gewalt unsichtbarer. Hinweise auf häusliche Gewalt, die im Alltag oftmals durch Bekannte, Erzieherinnenund Erzieher, Lehrkräfte in der Schule oder Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen erfolgen, brechen weg. Gleichzeitig wird die Hemmschwelle für Frauen und Kinder höher, in der gemeinsamen Wohnung beispielsweise per Telefon Hilfe zu suchen.

Für die finanziellen Kosten der kurzfristigen Kapazitätserhöhung muss der Freistaat aufkommen. In Krisenzeiten sollte nicht darüber gefeilscht werden, wer für die Sicherheit der betroffenen Frauen und Kinder finanziell aufkommt. Der Freistaat sollte hier seiner Rolle als Krisenmanager nachkommen und für die Zeit der Pandemie die zusätzlichen Kosten allein tragen. Das entlastet zusätzlich die Kommunen, die ohnehin schon mit Einkommenseinbrüchen zu kämpfen haben. Unseren Haushaltsantrag hierzu findet Ihr hier.

Für einen erfolgreichen Gewaltschutz müssen Frauen und Kinder aber auch um die Hilfsangebote wissen, die existieren. Deshalb sollte die Staatsregierung in der Öffentlichkeit mit einer Gewaltschutzampagne auf dieses Problem aufmerksam machen und Frauen und Kinder über Anlaufstellen und Hilfemöglichkeiten informieren. Neben den Frauenhäusern zählen hierzu auch die Beratungsstellen. Hier muss sichergestellt werden, dass betroffene Frauen – die oftmals allein mit den Tätern Zuhause ausharren – zielgerichtete Hilfe erhalten. Es darf keinesfalls der Fall eintreten, dass Frauen und Kinder sich nicht trauen, Hilfe zu suchen, weil sie in den eigenen vier Wänden Angst haben müssen, dass ihr gewalttätiger Partner davon erfährt.

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