Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, brauchen in Nordschwaben aus Sicht der Abgeordneten Eva Lettenbauer die Sicherheit, dass für ihren Schutz genug Geld da ist. Nach jahrelangem Einsatz für einen Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche Finanzierung ist mit dem Gewalthilfegesetz ein wichtiger Durchbruch gelungen. Durch das deutsche Gewalthilfegesetz haben Frauen und Kinder erstmals bundesweit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Bund entlastet Kommunen und übernimmt Kosten. Damit dieser Anspruch in den Landkreisen auch eingelöst werden kann, muss Bayern, wie alle Bundesländer, im Vorfeld Schutzstrukturen, Zuständigkeiten und insbesondere die Finanzierung verbindlich regeln. Die Umsetzung des Gesetzes in Bayern ist aus Sicht der Landtagsabgeordneten unzureichend vorbereitet:
„Der Freistaat ist zu spät dran und Träger und Landkreise und kreisfreie Städte unter Druck“, so Lettenbauer.
Seit Monaten wenden sich zahlreiche Träger von Frauenhäusern und Beratungsstellen mit Stellungnahmen an die Politik. Auch im Landkreis Donau-Ries herrscht wachsende Unsicherheit im Frauenhaus für Nordschwaben in Nördlingen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Entlastung der Kommunen beginnen und Frauenhäuser von Land und Bund finanziert werden. Doch die Staatsregierung hatte monatelang weder einen belastbaren Zeitplan noch ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorgelegt. Zuletzt hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf Antrag der Grünen das fehlende Finanzierungsgesetz vom Ministerium angefordert. Im Juli hat der Landtag nun eine aus Sicht der Grünen ungenügende Landesausführungsgesetz beschlossen. Lettenbauer und ihre Kolleginnen prüfen genau, ob das Landesausführungsgesetz dem Willen des Bundesgesetzgebers und der Istanbul- Konvention gerecht wird sowie eine verlässliche Finanzierung für Kommunen und Träger sicherstellt sowie alle Träger im Anwendungsbereich des Gesetzes abgedeckt sind.
Lettenbauer erklärt, nun komme es auf die Förderrichtlinien an. Die Abgeordnete begrüßt, dass die Staatsregierung nun 67 Millionen Euro für 2027 angekündigt hat. Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig diene diese Summe vor allem dem Erhalt des bestehenden Systems. Fachverbände gehen davon aus, dass bereits rund 65 Millionen Euro notwendig sind, um die bisherigen Strukturen abzusichern.
„Die Mittel sind ein Anfang. Ich empfehle allen Kommunen, Verträge mit Trägern und Frauenhausvereinen am Laufen zu halten, denn der gemeinsame Druck für eine sichere Finanzierung wirkt. Trotzdem bleibt für den Ausbau des notwendigen Gewaltschutzes wenig Spielraum. Träger brauchen die Sicherheit, dass bestehende Angebote nicht nur erhalten, sondern weiter gestärkt werden. Auch im Frauenhaus Nordschwaben in Nördlingen mussten schutzsuchende Frauen bereits abgewiesen werden, weil Plätze fehlen“, erklärt Lettenbauer.
Deshalb reiche der Erhalt des bestehenden Systems nicht aus – es brauche den Ausbau von Schutzplätzen in Frauenhäusern und Beratungsangeboten. Kritisch bewertet Lettenbauer zudem, dass sich die künftigen Förderrichtlinien an den bisherigen Richtlinien des Frauenhilfesystems orientieren sollen. Diese decken weder Gewaltprävention insgesamt noch den steigenden Aufwand im Bereich digitaler Gewalt ab. Lettenbauer setzt sich daher weiter für schnellstmögliche finanzielle Planungssicherheit und einen Plan für den Ausbau der Schutzplätze und Beratungsangebote und wie ihn das Gewalthilfegesetz ausdrücklich vorsieht, ein:
„Frauen und Mädchen brauchen wirksamen Schutz auch gegen neue Formen wie digitale Gewalt. Deshalb fordern wir einen bayerischen Landesaktionsplan, der den Gewaltschutz endlich substanziell stärkt, statt nur den Status Quo verwaltet“, so Lettenbauer.
Die Grünen wollen Nachteile von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen, angestellten Fachkräften, Kommunen und Betroffenen abwenden und einen sicheren Schutz vor Gewalt erreichen. Einklagbar wird der Rechtsanspruch für betroffene Frauen ab 01.01.2032.