Urteil zum Wahlrecht: Bundestag wird kleiner und billiger

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklären Eva Lettenbauer, Vorsitzende der bayerischen GRÜNEN, und Sascha Müller, Bundestagsabgeordneter und grüner Landesgruppensprecher:

Eva Lettenbauer: „Der Bundestag wird kleiner und billiger. Wir haben geschafft, was CSU und CDU jahrelang blockiert haben: eine faire Wahlrechtsreform. Alle Parteien geben gleichmäßig ab und Bayern bleibt gut vertreten. Der Bundestag kann effizienter arbeiten und wir sparen [Korrektur] jede Legislatur bis zu 310 Millionen Euro Steuergelder. Das neue Wahlrecht kommt. Der Kern unserer Reform hat Bestand, das bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Die geforderten Anpassungen werden wir vornehmen.”

Sascha Müller: „Die Zweitstimmendeckung ist verfassungskonform. Damit ziehen künftig exakt so viele Abgeordnete ein, wie einer Partei – gemessen an ihrem Ergebnis bei den Zweitstimmen und bezogen auf die Obergrenze von 630 Mandaten – zustehen. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Insbesondere dagegen ist die CSU von Anfang an Sturm gelaufen. Sie ist in Karlsruhe gescheitert.“

Zur Grundmandatsklausel: Karlsruhe hat den Schutz kleiner oder regional starker Parteien verteidigt. Das ist zu begrüßen. Die Grundmandatsklausel ist bis zu einer Neuregelung wieder in Kraft. Das ist eine ausgewogene Entscheidung.

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