Rede für faire Arbeitsbedingungen im Gastrogewerbe

Hier findet ihr das Video zur Rede auf Youtube.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Was wir hier wieder einmal sehen, ist der Versuch, unter einer schön klingenden Überschrift die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuhöhlen. Wir GRÜNE wollen die Biergartenkultur hier in Bayern erhalten. Dieser Antrag würde in der Konsequenz aber dazu führen, prekäre Beschäftigung auszweiten, und zwar zugunsten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei haben doch bereits 2017 nach den Zahlen des DGB schon etwa 40 % aller Beschäftigten in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet. Ein Viertel der Beschäftigten ist noch dazu im Niedriglohnsektor tätig. Lassen Sie mich deshalb gleich vorweg deutlich sagen: Mit uns, der Landtagsfraktion der GRÜNEN, wird es keine Ausweitung von prekärer Beschäftigung geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dagegen brauchen wir mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Wir brauchen Jobs, von denen die Menschen leben können. Das muss das Ziel unserer bayerischen Arbeitsmarktpolitik sein. Der Antrag der FDP zielt aber genau in die entgegengesetzte Richtung. Herr Duin, auch Studierende müssen sich ihre Wohnung leisten und Essen bezahlen können.Lassen Sie mich zum Antrag im Detail kommen. Hier wird von Ihnen so getan, als stünden sämtliche bayerischen Biergartenbesitzerinnen und -besitzer vor dem finanziellen Ruin. Die Realität ist aber eine ganz andere. Schon jetzt bietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit, dass Beschäftigte in der Außengastronomie und bei Saisonbetrieben auf Abruf bereitstehen. Wenn es nach der FDP geht, dann sollten sie nun noch kurzfristiger bereitstehen können und viel kurzfristiger erfahren, ob sie arbeiten müssen oder nicht. Das heißt doch aber auch, dass die Betroffenen noch weniger Planungssicherheit haben. Dazu kommt noch, dass sie bei Nichtabruf und bei einer nicht festgesetzten Wochenarbeitszeit noch weniger bezahlt bekommen, nämlich nur noch zehn statt zwanzig Stunden. Das halten wir für schlichtweg inakzeptabel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Flexible Einsatzmöglichkeiten sind bereits vorhanden. Der Bundesgesetzgeber hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wie schon angesprochen, übernommen und festgelegt, dass eine Abweichung beispielsweise bei einer Mindestarbeitszeit von 20 % und einer Maximalarbeitszeit von 25 % möglich ist. Das heißt im Klartext, eine angestellte Bedienung kann mit 10 festgesetzten Wochenstunden durchaus zwischen 8 und 12,5 Stunden Wochenarbeitszeit arbeiten. Sollte selbst das nicht ausreichen, dann steht den Arbeitgebern offen, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitszeitkonten einzuführen. Der Gesetzgeber hat es nämlich unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen für geringfügig Beschäftigte und des Mindestlohngesetzes ermöglicht, dass Überstunden oder auch Defizite angesammelt und in einem bestimmten Ausgleichszeitraum auch wieder abgebaut werden können. Sie, die FDP, sollten deshalb ein bisschen mehr Vertrauen in die bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmer haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass unsere Wirtinnen und Wirte in der Lage sind, ihr Personal gut zu organisieren. Diesbezüglich mache ich mir wirklich keine Sorgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Ursache dafür, dass der Gastronomie in touristischen Regionen in Oberbayern oder im Allgäu oftmals die Menschen fehlen, die liegt doch ganz woanders. Viele Menschen können ihre Lebenshaltungskosten mit den Gehältern in der Gastronomie nämlich schlichtweg nicht finanzieren. Oft wird nur der Mindestlohn gezahlt, und der reicht sehr oft nicht aus. Wenn sie schlecht bezahlt werden und ständig auf Abruf arbeiten müssen, dann wundert es mich nicht, wenn sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann auch mal einen anderen Job suchen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen und gut bezahlte Jobs kämpfen. Die Aushöhlung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führt eher dazu, dass diese Jobs noch unattraktiver werden. Mit Anträgen wie diesem, liebe FDP, tun Sie der Biergartenkultur einen Bärendienst. Sie tun nichts für die Biergartenkultur, ganz im Gegenteil, Sie tun etwas gegen die Biergartenkultur hier in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Den Antrag der Regierungsfraktionen werden wir ebenfalls ablehnen. Er enthält nur unkonkrete Absichtserklärungen, mit denen Sie es allen recht machen wollen. Wir, die GRÜNEN-Fraktion, stimmen inhaltsleeren Schaufensteranträgen nicht zu und lehnen diesen Antrag deshalb ab.

Weitere Artikel zum Thema