Die neue Bundesregierung mit grüner Beteiligung stärkt Frauen und die Gleichberechtigung

Seit 08. Dezember ist nun eine neue Regierung im Amt. Und die trägt eine deutliche Grüne Handschrift. Das merken wir in allen Bereichen des Koalitionsvertrages. Unser Grünes Verhandlungsteam hat sich dafür in’s Zeug gelegt. Im Bereich der Frauenpolitik zeigt sich das ganz besonders. So wird zum Beispiel die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, die Gender-Pay-Gap, ganz konkret angesprochen. Diese Lohnungleichheit soll endlich transparent gemacht werden und beseitigt. Ein klares Mittel dafür ist die Parität auf allen Ebenen. Folgend findet Ihr wegweisende Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, durch die es frauenpolitisch klare Fortschritte geben wird:  

Gleichberechtigung: 

  • Mit einem Gleichstellungscheck soll die Gleichstellung von Mann und Frau verwirklicht werden. Die Prüfung von Gesetzesvorhaben auf geschlechtsspezifische Auswirkungen ist ein Meilenstein. 
  • Die Gender-Pay-Gap soll transparent gemacht werden und endlich beseitigt.  
  • Jurys und Gremien sollen paritätischen und diversen und mit Amtszeitbegrenzungen besetzt werden
  • Das bereits laufende Professorinnenprogramm soll gestärkt werden. Damit gehen wir einen weiteren Schritt bei der Gleichstellung in der Wissenschaft. 
  • Zudem soll Geschlechtergerechtigkeit in Förderprogrammen festgeschrieben werden.
  • Bei vielen statistischen Erhebungen findet keine Aufschlüsselung nach dem Geschlecht statt, bzw. die Auswirkungen insbesondere auf Frauen werden oft vernachlässigt. Das soll mit der Schließung der Gender-Data-Gap behoben werden. 
  • Der Bundestag ist nicht nur zu groß, sondern auch viel zu männlich deswegen wird die neue Regierung die „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ erneut einsetzen. Auch mit dem Ziel sich mit einer paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erörtern. 
  • Auch in den Führungsgremien der gesetzlichen Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Spitzenverbänden soll zukünftig Parität herrschen. 
  • Kultur wird Staatsziel und tritt unteranderem für Geschlechtergerechtigkeit ein.
  • Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ wird evaluiert, um Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten.

Diskriminierung/Gewalt: 

  • Durch eine bessere Erfassung von politisch motivierter Kriminalität soll auch frauenfeindliche Hasskriminalität besser erfasst werden. 
  • Es wird ein starkes Bündnis gegen Sexismus geben und die präventive Täterarbeit ausgebaut. 
  • Die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen werden besonders berücksichtigt.  
  • Eine verlässliche Bezahlung für Frauenhäuser soll ausgebaut werden. 
  • Die ILO Konvention Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wird in der jetzigen Legislatur vom Deutschen Bundestag ratifiziert. 
  • Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und Istanbulkonvention werden konsequent umgesetzt.
  • Weiter wird die flächendeckende, wohnortsnahe, gerichtsverwertbare, vertrauliche Beweissicherung wird ausgebaut.
  • Familienrichter*innen sollen bezüglich häuslicher Gewalt eine spezielle Ausbildung erhalten, damit diese die Sachverhalte besser einschätzen können. 

Familie: 

  • Die neue Bundesregierung wird Eltern dabei unterstützen, Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter untereinander aufzuteilen. Eine Arbeitsgruppe wird Konzepte erarbeiten, wie sich Erwerbsarbeit für beide Eltern lohnt.
  • Es wird eine zweiwöchige vergütete Freistellung für Partner*innen nach der Geburt eingeführt. Dies soll auch bei Fehlgeburten nach der 20. SW und Alleinerziehende gelten. 
  • Die Partner*innenmonate werden um einen Monat erweitert. 
  • Der elternzeitbedingte Kündigungsschutz wird um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf verlängert, um den Wiedereinstieg abzusichern.   
  • Die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil wird auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöht.
  • Durch die Überarbeitung der Überforderungsklausel soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden.
  • Auch wird die Familienbesteuerung weiterentwickelt, um wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken und für mehr Fairness bei den Steuerklassenverteilungen zu sorgen. 

Gesundheit/Schwangerschaft: 

  • Ein Augenmerk wird auf die Berücksichtigung geschlechtsbezogener Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung gelegt. 
  • Es werden Diskriminierungen und Zugangsbarrieren abgebaut. Zum Beispiel dadurch, dass Gendermedizin Teil des Medizinstudiums wird und der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe stattfinden werden.
  • Schwangerschaftskonfliktberatung wird online möglich gemacht. 
  • Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird eingesetzt, die die Regeln für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird. 
  • Schwangerschaftsabbrüche werden Teil der medizinischen Ausbildung.
  • Das Angebot für kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche wird erweitert.
  • Die neue Regierung wird gegen Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner*innen vorgehen. 
  • Weiter werden die Krankenkassen in Zukunft Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten können. 

Aufenthaltsrecht: 

  • Die Regelungen für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt, die nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht besitzen sind derzeit oft unklar und unspezifisch. Diese wird die neue Koalition präzisieren. 
  • Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten.

Europäische Union: 

  • Auch innerhalb der EU wird sich die neue Bundesregierung für die Verringerung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen europaweit einsetzen. Dazu gehören mehr Lohntransparenz und die Ausgestaltung eines bürokratiearmen, gestaffeltes Berichtssystems, das möglichst viele Frauen erfasst.
  • Auch wird sich die Bundesregierung verstärkt bei den Mitgliedern des Europarats für Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzten. 

Außenpolitisch: 

  • Für außenpolitische Maßnahmen soll unter Beteiligung der Zivilgesellschaft ein umfangreicher, finanziell unterlegter Gender-Aktionsplan erarbeitet werden.
  • In der Entwicklungsarbeit werden die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI gestärkt. Außerdem sind die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung zentral.
  • Förder- und Schutzprogrammen u.a. die Elisabeth-Selbert-Initiative werden ausgebaut und verstärkt gefördert. Zudem soll es zusätzliche Stellen für Menschenrechtsarbeit in geeigneten Auslandsvertretungen geben.
  • Im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte werden Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit gestärkt und gesellschaftliche Diversität gefördert. 
  • Die Bundesregierung wird mehr Frauen werden in internationale Führungspositionen entsenden. 

Naher und Mittlerer Osten 

  • Die Ampelkoalition wird die Bemühungen in der Region, die mehr politische und ökonomische Teilhabe der Bevölkerung, v.a. von Frauen und jungen Menschen, ermöglichen unterstützen 

Afghanistan 

  • Hier wird sich die Bundesregierung insbesondere für Frauen- und Mädchenrechte einsetzen sowie für den Schutz und die Aufnahme derer, die durch eine frühere Zusammenarbeit mit uns gefährdet sind 

 

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