Bayerns Muster-Kinos nicht abstrafen!

CSU-FW-Staatsregierung vergibt Filmtheater-Prämien, um diese dann mit Corona-Hilfen zu verrechnen.

Viel zu lange sind die Vorhänge unserer bayerischen Kinos geschlossen geblieben. Anfang Juli lief endlich bundesweit der Betrieb in zahlreichen Filmtheatern wieder an. Dass die Kinos in den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries ihre Projektoren endlich wieder anwerfen können, freut auch Eva Lettenbauer, MdL.
„Der Restart der Kinos war mehr als überfällig. Wir Landtags-Grüne haben bereits im Oktober Pilotprojekte zum sicheren und wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Kinos gefordert. Die Menschen sehnen sich nach langen Monaten mit TV und Netflix nach gemeinsamen Filmerlebnissen vor der großen Leinwand.“
Seit dem Jahr 2019 wurde die staatliche Filmtheater-Programm-Prämie für herausragende Programmarbeit von Kinos kontinuierlich erhöht, was die Grünen als wichtiges Signal der Wertschätzung begrüßen. Nun aber werden bei der Abrechnung der Corona-Hilfen für Kinos diese Programmprämien als Einkünfte gewertet, also von den besten und fleißigsten Filmtheatern in Bayern staatliche Mittel über die Hintertür wieder eingesammelt. „Es kann nicht angehen, dass man den Kinos Geld in die rechte Tasche steckt, nur um es hinter den Kulissen wieder aus der linken Tasche herauszuziehen. Vordergründig Prämien zu verteilen, um eine gute Figur auf dem roten Teppich zu machen, reicht bei Weitem nicht aus. Es braucht mehr Verständnis und Unterstützung für diejenigen, die gutes Programm machen und sich über die Film-Grundversorgung hinaus für Kultur engagieren“, kritisiert Eva Lettenbauer dieses Vorgehen der Staatsregierung.

Im Rahmen der Regierungsbefragung am 6. Juli brachte Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, die Sache auf den Tisch. Die zuständige Digitalministerin wiegelte ab. Dass eine Auszeichnung für exzellente Arbeit aber für Existenzsicherung verwendet werden musste, dass also Musterschüler*innen unter dem Strich für ihre Leistung abgestraft wurden, sieht man im Ministerium nicht. „Man würde schließlich auch nicht seinem eigenen Kind das Eis, das es zur Belohnung bekommt, vom Taschengeld abziehen,“ so Lettenbauer. „Eine Auszeichnung ist eine Auszeichnung und sollte keine Leihgabe sein, die man hintenrum wieder zurückgeben muss.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Artikel zum Thema