Rede zur Abschaffung des §219a StGB!

Hier findet ihr das Video zur Rede auf Youtube.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns GRÜNE ist klar: § 219a des Strafgesetzbuches muss gestrichen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir diskutieren heute nämlich nicht über Werbung, sondern über neutrale Informationen. Der Kompromiss der Großen Koalition schafft zum Glück die dringend notwendige Transparenz in der Frage, wo Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Jedoch verhindert die Große Koalition eine schnelle und umfassende Informationsbeschaffung für Frauen. In der heutigen Zeit ist es wichtig, sachliche Informationen online, direkt auf der Homepage der Ärztin oder des Arztes, zu finden. Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, Frauen in einer Notlage oder in Gewissenskonflikten brauchen schnellstmöglich fundiertes Wissen, um ihre Entscheidungen treffen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit der fehlenden Informationsmöglichkeit hängt leider auch die schlechte Versorgung zusammen. Die Versorgungslage in Bayern ist äußerst schlecht. Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland werden stigmatisiert und bedroht. Unter diesem Druck entscheiden sich nur sehr wenige dafür, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Das muss sich dringend ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der AfD)

Unter dieser Situation leiden nämlich vor allem die Frauen. Sie müssen für Information, Beratung, das Aufsuchen der Praxis und die Nachsorge weite Strecken zurücklegen. In Bayern gibt es in den Bezirken teilweise nur eine einzige Praxis. Frauen, die mit einer schwierigen Entscheidung konfrontiert sind, dürfen keine derart schlechte Versorgungslage vorfinden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da sind nämlich alle gefragt. Der erste Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine sachliche und faktenbasierte Debatte. Keine Ärztin, kein Arzt und niemand hier im Haus will Werbung, die zum Schwangerschaftsabbruch animiert. Abgeordnete der CSU und der FREIEN WÄHLER, nehmen Sie diesen Vorwurf zurück!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ärztinnen und Ärzte dürfen selbstverständlich nicht werben. Die Berufsordnung für Ärzte untersagt irreführende oder anpreisende Werbung. Daher ist es wichtig, im Strafgesetzbuch für eine klare Gesetzesgrundlage zu sorgen und sachliche Informationen zu ermöglichen. Hohes Haus, der Kompromiss der Großen Koalition auf Bundesebene zeigt das Misstrauen der CDU/CSU gegenüber Frauen.

(Widerspruch bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist doch billig!)

Es ist doch absurd, Frauen absichtlich Informationen vorzuenthalten bzw. Hürden aufzubauen, die erst überwunden werden müssen, bevor man direkt auf der Seite der Ärzte Informationen nachlesen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist eine bodenlose Frechheit!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist mir wichtig: Wir Frauen können selbst entscheiden.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir wollen auch selber entscheiden!)

Für Entscheidungen in schwierigen Situationen brauchen wir Informationen. Nicht Werbung, die es gar nicht gibt, sondern mangelnde Information ist das Problem. Bitte machen Sie sich das bewusst. Ich will, dass Frauen frei und informiert Entscheidungen treffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Deutschland, in dem niemand anderes bei medizinischen Eingriffen am eigenen Körper mitredet, ein solches Deutschland muss endlich Realität werden. Der Kompromiss zu § 219a trägt nicht dazu bei, sondern hierin schwingt Bevormundung mit. Das hält von einem schnellstmöglichen Einstieg in die persönliche Entscheidungsfindung ab. Auch die Pro-Familia-Beratungsstellen betonen, dass wir Information und Hilfe für Frauen und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte brauchen.

(Widerspruch bei der AfD)

Wir müssen die Selbstbestimmung der Frau umsetzen und sicherstellen. Deshalb ganz deutlich: Weg mit dem § 219a! Her mit Information!

 

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