Gewaltschutz von Frauen und Mädchen stärken: Istanbul-Konvention in Bayern vollständig umsetzen

Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die Istanbul-Konvention) vom Europarat wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von den ersten Staaten unterzeichnet. 44 Staaten und die Europäische Union sind bis heute mit einer Unterzeichnung gefolgt, 33 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert.

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie liefert mit umfassenden, klaren Regen eine ganzheitliche Antwort auf den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für die Gleichberechtigung der Geschlechter“, Eva Lettenbauer, MdL

Deutschland hat das Abkommen im Jahr 2017 unterzeichnet und die Istanbul-Konvention ist am 01. Februar 2018 hierzulande in Kraft getreten. Im Herbst 2020 wurde der erste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Konvention an GREVIO, eine Expert*innengruppe verantwortlich für die Überwachung der Durchführung der Konvention durch die Vertragsstaaten, überreicht. Im März 2021 hat das Bündnis Istanbul-Konvention, ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und Verbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen, einen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt. In diesem Bericht wurden die klaffenden Umsetzungslücken sowie dringender Handlungsbedarf beleuchtet und konkrete Maßnahmen für jeweils Bund, Länder und Kommunen empfohlen.

„Wir müssen in Bayern endlich eine konsequentere Umsetzung eines stringenten Gewaltschutzes anpacken. Angesichts stets hohen Zahlen von häuslicher Gewalt, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona Pandemie, darf die Istanbul-Konvention in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis sein“, Eva Lettenbauer, MdL

Die Konvention muss anhand von strategischen, ineinandergreifenden politischen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Der Austritt der Türkei aus der Konvention und die Drohungen von Ungarn und Polen, ebenfalls auszutreten, sind ein herber Rückschlag für die Frauen- und Menschenrechte in diesen Ländern und in Europa. Obwohl in Deutschland und Bayern Fortschritte in der Gewaltbekämpfung gemacht wurden, bleibt noch viel zu tun.

„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss somit mit gesellschaftlich übergreifenden Maßnahmen bekämpft werden. Effektiver Gewaltschutz ist kein „Frauenthema“! Der Schutz vor Gewalt geht uns alle an. Egal welches Geschlecht, egal ob Frau oder Mann. Der Staat hat die Pflicht, alle Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“, Eva Lettenbauer, MdL

Gewaltschutz spiegelt unsere gesellschaftlichen Werte, unser Miteinander, und unsere politischen Prioritäten wider. Frauenrechte brauchen daher jetzt nicht nur ein Zeichen der Unterstützung, sondern endlich konkrete Lösungsvorschläge. Wir müssen mit strategischer, koordinierender und ressortübergreifender Zusammenarbeit den Gewaltschutz stärken.

„Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und so muss sie auch angegangen werden: Von Wissenschaft und Forschung, über Polizei und Beratung bis hin zur Prävention in Schulen“, Eva Lettenbauer, MdL

Dafür müssen einerseits Forschung und Datengrundlagen zu allen Erscheinungsformen von geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Auch muss die Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern weiterentwickelt und für die heutigen Herausforderungen gewappnet werden. Wir brauchen qualifizierte Angebote und Beratungsstellen, auch und besonders im Umgang mit dem Phänomen der digitalen Gewalt. Zudem spielen sowohl das Bildungswesen als auch die Privatwirtschaft wichtige Rollen im Gewaltschutz sowie im Abbau von Geschlechterrollenstereotypen.

Mit dieser Zielsetzung habe ich ein umfassendes Antragspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht:

I. Istanbul Konvention umsetzen: Bayerisches Gewaltschutzkonzept evaluieren und Landesaktionsplan einsetzen
II. Istanbul Konvention umsetzen: Landesmonitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
III. Istanbul Konvention umsetzen: Datensammlung und Forschung vorantreiben
IV. Istanbul Konvention umsetzen: Weiterentwicklung der landesweiten Koordinierungsstelle gegen sexualisierte und häusliche Gewalt
V. Istanbul Konvention umsetzen: Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern bedarfsgerecht und flächendeckend gewährleisten
VI. Istanbul Konvention umsetzen: Digitale Gewalt bekämpfen
VII. Istanbul Konvention umsetzen: Gewaltschutz im Bildungswesen stärken
VIII. Istanbul Konvention umsetzen: Kulturwandel aktiv vorantreiben

Antrag 1: Landesaktionsplan aufsetzen, koordinierende und ressortübergreifende Zusammenarbeit
Rund 14.000 Frauen finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Fast drei Viertel von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Betroffenen ist bundesweit um ein Vielfaches höher, allein die polizeiliche Kriminalstatistik 2019 erfasste 115.000 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt, 117 davon verstarben an den Folgen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Lage verschärft, vulnerable Frauen hatten und haben weniger Möglichkeiten, Schutz aufzusuchen. In Bayern sind im Jahr 2020 fast 16.000 Frauen als Opfer von häuslicher Gewalt erfasst worden, 24 Frauen sind durch Gewalt ihres Partners zu Tode gekommen, und weitere 31 Fälle umfassten versuchtem Mord oder Totschlag gegen eine Frau im Rahmen häuslicher Gewalt. Eines der wichtigsten Ansätze der Konvention ist geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anzuerkennen und mit gesamtheitlichen Strategien zu bekämpfen.
Deshalb fordern wir einen Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir wollen eine ressortübergreifende Gesamtstrategie und ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Konzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt. Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden. Dazu ist auch eine staatliche Koordinierungsstelle notwendig. Sie soll verantwortlich dafür sein, dass alle Gewaltschutzmaßnahmen ineinandergreifen. Dafür benötigt es zum einen die erforderlichen Kompetenzen und Befugnisse, andererseits auch eine gesicherte und ausreichende Finanzierung und Personalkapazität.

„Wenn wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, müssen wir wissen, wo nachgesteuert werden muss. Dafür brauchen wir eine landesweite Koordination“, Eva Lettenbauer, MdL

 

Antrag 2, 3 und 4: Datengrundlagen schaffen und landesweite Monitoringstelle einführen

Um die kulturell, ökonomisch, sozial, rechtlich und politisch messbare Ungleichbehandlung der Geschlechter zu bekämpfen, braucht es eine umfassende Datengrundlage. Auf deren Basis können passgenaue und bedarfsgerechte Maßnahmen abgeleitet werden. Weiter muss messbar sein, wie effektiv die eingesetzten Maßnahmen sind. Also ob eine Maßnahme das gewünschte Ergebnis erzielt hat oder nicht. Evidenzbasierte Maßnahmen sind eine wichtige Säule der Gewaltprävention sowie des Gewaltschutzes. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt findet in Deutschland und in Bayern vorwiegend nur dann statt, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen oder Wissenschaftler*innen sich dem Themenfeld eigenhändig widmen. Dabei bleiben zentrale Bereiche unterforscht und die nationale sowie regionale Datenlage dünn. Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung. Bayern soll hier vorweg gehen und als erstes Bundesland eine Landesmonitoringstelle einrichten, die die politischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention unabhängig beobachtet und bewertet.

Zusätzlich soll verstärkt Datensammlung und Forschung zu Fällen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt stattfinden. Dabei soll das Augenmerk auf alle in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallenden Erscheinungsformen liegen und die Ursachen, Auswirkungen, Vorkommen und Aburteilungsquote sowie Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen in den Blick nehmen.

Die aktuelle landesweiten Koordinierungsstelle gegen sexualisierte und häusliche Gewalt kann sich dann auch die Koordinierung konzentrieren. Koordinierung und Monitoring bzw. Evaluation sollen ohnehin nach dem internationalem Überwachungsgremium für die Istanbul-Konvention, GREVIO, explizit nicht bei der selben Stelle liegen.

„Was man nicht sehen kann, kann man auch nicht ändern. Daher brauchen wir endlich ausreichend Forschung über Gewalt gegen Frauen und ein unabhängiges Monitoring der Gewaltschutzmaßnahmen“, Eva Lettenbauer, MdL

 

Antrag 5 und 6: Unterstützungs- und Hilfsstrukturen im Gewaltschutz stärken
Die derzeitige Schutzinfrastruktur wird dem Bedarf von schutzsuchenden Frauen und ihren Kindern in Bayern nicht gerecht. Viele Frauenhäuser sind bereits vollbesetzt und teilweise sogar über ihren Kapazitätsgrenzen. Viele mehr sind nahe ihrer Auslastungsgrenze. Einrichtungen berichten davon, regelmäßig vulnerable, schutzsuchende Frauen und Kinder an ihren Türen abweisen zu müssen. Oft arbeiten Fachberatungsstellen über ihre Belastungsgrenzen hinaus, weil der Bedarf so groß ist. Das sind Zeichen eines Systems, dessen Kernauftrag nicht erfüllt wird. Die größten Verlierer sind dabei die Vulnerabelsten in unserer Gesellschaft. Deshalb fordern wir einen Ausbau von Frauenhausplätzen, einen Ausbau von Beratungsangeboten sowie einen Stellenausbau an Beratungsstellen. Mittelfristig soll das Ausbauziel von einem Platz pro 10.000 Frauen im Alter zwischen 18 und 80 Jahre gesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie die Finanzierung sowie die organisatorische Verantwortung für die in Bayern benötigten Frauenhausplätze und Schutzwohnungen in Verantwortung des Landes umgesetzt werden kann – kommunale Gelder reichen für eine Aufstockung oft nicht aus. Zudem muss eine langfristige Finanzierung für die gesamte Gewaltschutzinfrastruktur gesichert werden.

„Frauenhäuser sind ein Schutzraum. Diesen zu erhalten und auszubauen muss Priorität Eins beim Gewaltschutz sein“, Eva Lettenbauer, MdL

Gewalt gegen Frauen findet immer stärker im Digitalen oder unter Zuhilfenahme digitaler Mittel statt. Diese digitale Gewalt gegen Frauen umfasst einen breiten Katalog. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen oder Stalking und strafbares Überwachungshandlungen im Internet, oder mittels digitalen Tools. Gleiches gilt für Identitätsdiebstahl, Erpressung mit intimem Bildmaterial, heimliche Aufnahmen mit Mikrofonen oder Kameras oder die Nutzung von Überwachungssoftware und Manipulation smarter Geräte. Diese digitale Gewalt weist nicht nur Überschneidungspunkte zur Partnerschaftsgewalt auf, sondern kann diese sogar noch verstärken. Digitale Gewalt ist omnipräsent, aber statistisch kaum erfasst. Zusätzlich fehlt das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefahren digitaler Gewalt. Das äußert sich vor allem auch bei den Beratungsstellen, der Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Deshalb greifen wir in unseren Forderungen das Phänomen digitale Gewalt auf. Wir wollen einerseits die Zahlen zu Delikttypen digitaler Gewalt (Cyberstalking, Einsatz von Stalkerware und Spionage-Apps, Verbreitung von sogenannten “Rachepornos”; Versand von sogenannten “Dickpics”; sexuelle Nötigung; Erpressung im Internet; Identitätsdiebstahl) in die Polizeiliche Kriminalstatistik aufnehmen und andererseits die Gewaltschutz- und Unterstützungsstrukturen sensibilisieren und fortbilden. Wir fordern staatlich geförderte Beratungsstellen für Betroffene von digitaler Gewalt und in allen Regierungsbezirken Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten im Zusammenhang mit digitaler Gewalt zu schaffen. Damit soll für Betroffene ein Zugang zu Unterstützungsdiensten gewährleistet werden, die ihre Genesung auch nach Erfahrungen digitaler Gewalt erleichtert.

„Auch die Gewalt an Frauen hat sich digitalisiert. Jetzt muss endlich auch der Staat nachziehen und die Versäumnisse des letzten Jahrzehnts abbauen“, Eva Lettenbauer, MdL

 

Antrag 6 und 7: Bildung für Prävention und Aufklärung stärken; Kulturwandel herbeiführen
Das Schulwesen nimmt eine wichtige und praxisnahe Rolle ein. Als Ort, an dem Gewaltschutz und Präventionsarbeit viel offensiver geleistet werden können. Deshalb fordern wir, dass die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention für das Bildungswesen stringent und konform umgesetzt werden. Bildung und Prävention sollen dabei durch Aufklärung und Sensibilisierung geschaffen werden.

„Bildung heißt mehr als Schulstoff pauken. Ganz besonders hier muss herausgestellt werden, dass Schule auch fürs Leben lernen heißt. Und in diesem Fall fürs Zusammenleben“, Eva Lettenbauer, MdL

Auch den Bereich der Privatwirtschaft und die Medien sollen durch die Vertragsparteien der Istanbul-Konvention ermutigt werden, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen. Dabei sollen sie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festlegen, um präventiv Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Achtung ihrer Würde zu sichern. Zudem fordern wir im Rahmen verschiedener Maßnahmen die Einrichtung eines Runden Tisches, um ein Netzwerk aus privaten, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren zu schaffen. Der Ideenaustausch und Diskussionen für branchen- sowie ressortübergreifenden Gewaltschutz und Abbau von Geschlechterrollenstereotype soll damit gefördert und ermöglicht werden.

„Vor Gewalt schützen bedeutet auch den Boden für Gewalt auszutrocknen. Das muss gemeinsam angegangen werden. Von Politik, Medien und Verbänden“, Eva Lettenbauer, MdL

Alle Anträge wurden von den Regierungsfraktionen am 08.07.2021 im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Jugend und Familie abgelehnt.

2 Gedanken

  1. Liebe Eva Lettenbauer,

    gibt es von Ihrer Seite konkrete Vorschläge, wie der Gewaltschutz von geflüchteten Frauen* im In- und Ausland verbessert werden kann? In ihrem letzten Antrag 18/17089 finden Geflüchtete seltsamerweise keine Erwähnung, obwohl auch der UNHCR warnt, dass es insbesondere diese sind, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren (https://www.unhcr.org/dach/de/54885-gewalt-gegen-gefluechtete-frauen-und-maedchen-wird-von-corona-weiter-verstaerkt.html). Allgemein scheint mir, dass die inhumane Geflüchtetenpolitik bei Ihnen leider etwas unterrepräsentiert ist. Wollen Sie dies denn in Zukunft ändern?

    1. Lieber Brian,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Allgemein profitieren natürlich auch geflüchtete Frauen* in Bayern von einem umfassenden und effektiven Gewaltschutzkonzept. Aber wie du richtig schreibst, sind geflüchtete Frauen besonders von geschlechterspezifischer Gewalt betroffen. Deshalb habe ich erst vor Kurzem gemeinsam mit meiner Kollegin Gülseren Demirel eine Anhörung zum Gewaltschutz in bayerischen Geflüchtetenunterkünften beantragt (18/13540), um die Bedarfe geflüchteter Frauen der Staatsregierung eindrücklich vor Augen zu führen. Leider gab es für die Anhörung keine Mehrheit im Ausschuss und auch ein Minderheitenvotum kam nicht zu Stande. Wir bleiben aber dran. Zwei mangelhaft beantwortete Anfragen machten die Notwendigkeit einer Anhörung mehr als deutlich (18/12284) (18/12315). In der vergangenen Legislatur hat meine Fraktion außerdem einen Antrag eingebracht, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, ein Gewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte zu entwickeln und vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Hilfebedarfe von geflüchteten Frauen und Kindern beachtet werden (17/15136).

      Darüber hinaus gehört zur Istanbul Konvention noch weit mehr als die Umsetzung in Bayern. Meine Kollegin Ulle Schauws aus der Bundestagsfraktion hat dazu eine deutliche Pressemitteilung verfasst:

      “… die Regierung schnellstmöglich dafür sorgen, dass von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen. Denn wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Bundesregierung muss ihre eingelegten Vorbehalte zu den Art. 59 Abs. 2 und 3 zurücknehmen. Sie darf nicht länger geflüchteten oder migrierten Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen aussagen, die Möglichkeit auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verweigern.”

      Beim Gewaltschutz von Frauen im Ausland, wollen wir Grüne feministische Außenpolitik zu einem Grundprinzip der deutschen Außenpolitik machen. Unser Antrag legt ausführlich dar, wie wir Grüne uns einen Paradigmenwechsel vorstellen und ihn einleiten wollen. Die Belange und die Perspektive von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen sollen endlich konsequenten Eingang in die Außen- und Sicherheitspolitik erhalten: https://dserver.bundestag.de/btd/19/079/1907920.pdf

      Ich hoffe ich konnte deine Fragen zufriedenstellend beantworten. Falls du noch weitere Fragen oder konkrete Ergänzungen für unsere Geflüchtetenpolitik hast, schreib sie uns gerne.

      Team Lettenbauer

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